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Ortsumgehung Wunstorf ist eine Scheinlösung

von Karlheinz Narten, AK Verkehr im LBU Niedersachsen e.V.

In Wunstorf wird ein Planfeststellungsverfahren für eine Ortsumgehung im Zuge der B 441 vorbereitet. Der LBU kritisiert die angedachte Nordumgehung als Scheinlösung. Eine bessere Variante - die Verlängerung der Hochstraße im Ort - wird hingegen stillschweigend ad acta gelegt.

Der AK Verkehr im LBU bemängelt, dass den Unterlagen kein Gesamtverkehrsplan für die Stadt Wunstorf beiliegt, aus dem hervorgeht, wie hoch der tatsächliche Durchgangsverkehr in Wunstorf ist. Dazu müssen genaue Zahlen bei den Ortsein- und -ausgängen der beiden Bundesstraßen B 441/442 ermittelt werden. Nach LBU-Informationen handelt es sich lediglich um 600 Fahrzeuge. Sollte sich dies bewahrheiten, sind die hohen Kosten für die Trasse Nordumgehung und der damit verbundene starke Eingriff in die Natur nicht zu verantworten.

Das Bundesverkehrsministerium kam bei seinen städtebaulichen Bewertungen für den Bundesverkehrswegeplan 2003 zu dem Ergebnis: Jede zweite Ortsumgehung entlastet kaum; wegen des im Ort verbleibenden Binnen-, Ziel- und Quellverkehrs fallen die Entlastungseffekte nur sehr gering aus.

Auch die Nordumgehung Wunstorf ist eine Scheinlösung.

Für Wunstorf gehen wir von einem überwiegenden Ziel- und Quellverkehrsaufkommen im Stadtgebiet zwischen Westaue und Eisenbahnstrecke sowie im südlichen Teil mit Schulen und Sporteinrichtungen aus. Ohne Zweifel nutzt dieser nicht den Umweg über die Nordumgehung, um stadtauswärts zu fahren - er nutzt den direkten Weg über die Hochstraße. Selbst bei installierten Einschränkungen würde der Verkehr Schleichwege nutzen und damit zusätzlichen Verkehr und Lärm in die bisher ruhigen Nebenstraßen bringen.

Aus landwirtschaftlicher und agrarstruktureller Sicht gilt es, den Flächenverlust so gering wie möglich zu halten. Hof- und ortsnahe Flächen haben für die Betriebe, besonders für die Gemüseanbaubetriebe, einen hohen betriebswirtschaftlichen Wert, der weder durch entfernt liegende Ersatzflächen noch durch Entschädigungen ausgeglichen werden kann. Bei der Nordumgehung wiegt besonders schwer, dass im Bereich Luthe, Blumenau und Liethe ortsnah intensiv bewirtschaftete Flächen betroffen werden, die derzeit für den Gemüseanbau zur Direktvermarktung genutzt werden.

Das Niedersächsische Landesamt für Straßenbau stellte 1999 in seinem "Zusammenfassenden Untersuchungsbericht" fest, dass "bei der verlängerten Hochstraße die Vorteile bezüglich der gravierenden Landschaftsfaktoren Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere und Landschaftsbild sowie bezüglich der Naherholungsfunktion der Landschaft so deutlich überwiegen, dass trotz der erheblichen Eingriffe in das Wohngebiet am Düendorfer Weg sowie der geringeren Lärmentlastungen an Innerortsstraßen dieser Variante aus Sicht der Umweltbelange Vorrang zu geben ist."

Der LBU setzt sich aus den genannten Gründen für die Variante verlängerte Hochstraße ein. Wir fordern daher, dass diese Variante in Untersuchungen zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens einbezogen wird.


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