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Umstrittener Kiesabbau an der Weser bei Achim/Bremen

Initiative gegen riskanten Bodenabbau zeigt erste Erfolge

von Bernd Mros, AK Boden im LBU Niedersachsen e.V. und Geschäftsführender Vorstand

Der LBU hat seine Mitgliedsgruppe »NaturUm - Initiative zum Schutz der Weserlandschaft Achim/Thedinghausen e.V.« in der Nähe von Bremen am 24.03.2004 bei einer Informationsveranstaltung zum umstrittenen Abbau von Sanden und Kiesen im Überschwemmungsgebiet der Weser Ort in Thedinghausen (Ueserhütte). An dieser Veranstaltung haben die Geschäftsführung, der Vorstand und der Arbeitskreis Bodenabbau des LBU teilgenommen. Die Initiative zeigt nun erste Erfolge.

Anlass für die Veranstaltung war die Tatsache, dass der dortige Oberkreisdirektor des Landkreises Verden immer wieder den Versuch unternimmt, gegen den Willen der Bevölkerung und die Mehrheit des dortigen Kreistags, den Abbau von Sanden und Kiesen in der Weseraue zu genehmigen.

NaturUm hat deshalb im Rahmen der o.g. Veranstaltung alle interessierten Bürger, Politiker und die örtliche Presse über den derzeitigen Sachstand zu informiert und ist dabei von den Vertreter des LBU (Christine Jordan und Bernd Mros) tatkräftig unterstützt worden.

Der Ausgangspunkt hat sich im August 2002 zur Anhörung im Zusammenhang mit der Änderung des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen folgendermaßen dargestellt:

Laut Kreistagsbeschluss des Landkreises Verden vom 21.05.2001 wurde auf Grundlage des Abbauleitplanes Mittelweser der Bedarf an Sand- und Kiesabbauflächen im Kreisgebiet für die nächsten 25 Jahre auf 285 ha festgeschrieben, davon liegen zwei Drittel in der Geest und ein Drittel in der Marsch. Dieser Bedarf war unter Einbeziehung von drei damals vorliegenden Abbauanträgen bereits abgedeckt (Fa. Lüssen "Bierdener Marsch" 15 ha, Fa. Lüssen "Kaper" 70 ha und Fa. Krinke "Ueserhütte" 15 ha).

Trotz der für den Landkreis gewährleisteten Versorgungssicherheit mit Rohstoffen sollte jedoch das Gebiet Ueserhütte-Ost als Vorranggebiet erhalten bleiben auch auf die Gefahr hin, dass die Standsicherheit der dort vorhandenen Deponie und das Grundwassers durch den Bodenabbau beeinträchtigt werden können und die Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss der Weser bisher unzureichend untersucht wurden. Der Hinweis im Abwägungsergebnis, dass im Zuge der Genehmigungsverfahren für die Abbauvorhaben entsprechende Untersuchungen vorzusehen sind, um eine Beeinträchtigung der Standsicherheit des Deponiekörpers und des Grundwassers zu vermeiden, war unzureichend. Unsere Mitgliedsgruppe vor Ort hatte deshalb in mehreren Stellungnahmen auf die Gefährdung durch die vorhandene Deponie (Zeitzeugenaussage/Hinweis auf Einstufung der Deponie auf Platz 1 des Altlastenkatasters des Landkreises), die ungenügende Beurteilung der Hochwasserauswirkungen in den vorliegenden Gutachten und die erheblichen Zielabweichungen der 20 Jahre alten Planung hingewiesen. Hier wurde dann jedoch wie in vielen anderen Fällen wiederum der zweite Schritt vor dem ersten gemacht; zunächst hätten die für eine Entscheidung notwendigen Gutachten und Untersuchungen erstellt werden müssen, bevor ein derart kritisches Gebiet in das Landesraumordnungsprogramm aufgenommen wird.

Unsere Forderung im Rahmen der Anhörung zum Landesraumordnungsprogramm lautete deshalb:

Auf Grund der Bedarfsprognosen in der Region und der erheblichen Gefahren, die bei einem Abbau für die dort vorhandene Deponie und das Grundwasser gegeben sind, sollte das Vorranggebiet im laufenden Verfahren zur Änderung des LROP zurückgestellt werden und zunächst einer umfassenden Begutachtung unterzogen werden. An dem anschließenden Entscheidungsprozess sollten dann alle Betroffenen vor Ort im Rahmen eines Mediationsverfahrens beteiligt werden.

Die von NaturUm seit 1995 und von uns in der o.g. Anhörung immer wieder vorgebrachten Argumente gegen einen weiteren Bodenabbau sind dann als bindende Auflagen in das seit dem 28.11.2003 rechtskräftige Landesraumordnungsprogramm übernommen worden und hätten demzufolge in das z.Zt. laufende Verfahren vor Ort einfließen müssen. Dies hat der Oberkreisdirektor jedoch bisher erfolgreich verhindern können und die entsprechenden Kreistagsbeschlüsse zur Landtagsentscheidung wurden ebenfalls noch nicht pflichtgemäß umgesetzt.

Die o.g. Veranstaltung zu dem umstrittenen Abbau von Sanden und Kiesen konnte unserer Meinung nach jedoch zunächst einmal als Erfolg bezeichnet werden, da anwesende politische Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen der F.D.P. und von Bündnis 90/Die Grünen auf Grund der an diesem Abend geführten Diskussion einen Antrag in den Kreistag eingebracht haben, der dazu führen soll, dass der zunächst einmal vom Oberkreisdirektor vorgesehenen Erörterungstermin zu dem umstrittenen Bodenabbau so lange ausgesetzt wird, bis der Niedersächsische Landtag auf eine Petition von NaturUm geantwortet hat. Diese Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet.

Wir hoffen, dass mit dieser Entscheidung die eindeutigen, fachlichen Gesichtspunkte ausreichend gewürdigt werden und der Spuk eines weiteren Bodenabbaus im Bereich Ueserhütte endgültig der Vergangenheit angehört!


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