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>> Pressemitteilung vom 21. Oktober 2002:


Ergebnis des Erörterungstermins birgt Chancen für überregionale Lösung

Kormoran-Problematik: LBU lädt Bezirksregierung zu Gesprächen ein

(Hannover) - Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen e.V. möchte für die Kormoran-Problematik im Naturschutzgebiet Ahlhorner Fischteiche eine gute Lösung im Sinne des Naturschutzes finden. »Wir werden deshalb die Bezirksregierung Weser-Ems zu einem Gespräch einladen«, kündigte Andreas Bieg, LBU-Naturschutzreferent am Montag an. Eine entsprechende Einladung wird die Bezirksregierung in den nächsten Tagen per Post erhalten.

In dem Gespräch soll außerhalb von Gerichtsterminen auf eine Lösung hingearbeitet werden, die allen Interessen – besonders denen des Tierschutzes – gerecht wird. »Wir haben von vornherein darauf hingewiesen, dass nur eine überregionale Lösung Erfolg haben kann«, erklärt Bieg seine Hoffnungen. Dieses Ziel wurde auch vom Verwaltungsgericht Oldenburg beim Erörterungstermin am vergangenen Donnerstag (17. Oktober) als wünschenswert ausgewiesen. »Das Gericht hat erkannt, dass es hier nicht nur um ein paar Teiche und ein paar Vögel geht. Wir haben es mit einem überregionalen Problem zu tun, für das möglichst schnell eine Lösung gefunden werden muss«, so Bieg.

Beim Erörterungstermin am vergangenen Donnerstag hatte die Bezirksregierung Weser-Ems die Genehmigung für den Abschuss von jährlich 30 Kormoranen für die Jahre 2003 bis 2005 zurückgezogen. Dazu Bieg: »Dieses Ergebnis werten wir als Erfolg für den Naturschutz. Es ist uns gelungen, eine mehrjährige Genehmigung für den sinnlosen Abschuss von Kormoranen zu kippen. Offensichtlich sind alle Parteien zu der Einsicht gekommen, dass es keine Grundlage für einen regelmäßigen Abschuss über Jahre hinweg gibt.« Die Genehmigung gilt nun lediglich für die verbleibenden Monate des laufen-den Jahres 2002. Dies ist ein Ergebnis des Erörterungstermins, mit dem der LBU durchaus leben kann: Dem Verband liegen aktuelle Bestandszahlen der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Oldenburg (OAO) vor, die keine Notwendigkeit zu weiteren Abschüssen in diesem Jahr erkennen lassen.

Der LBU weist im Übrigen darauf hin, dass der Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die erteilte Abschuss-Genehmigung aufrecht erhalten wurde. In Presseberichten war zu lesen, der LBU habe den Antrag beim Erörterungstermin zurückgezogen. »Das entspricht nicht den Tatsachen«, stellt Bieg klar. »Die Bezirksregierung hat ihre Genehmigung zurückgezogen, damit wurde die Verhandlungssache beim Erörterungstermin für erledigt erklärt.« Über den Antrag des LBU musste folglich nicht mehr verhandelt werden.


Eine Pressemitteilung des LBU Niedersachsen. Rückfragen an die LBU-Geschäftsstelle, Alexanderstr. 7, 30159 Hannover; Tel. (05 11) 3 68 15 20; Fax (05 11) 3 68 13 31; E-Mail: [ m.ruecker@lbu-niedersachsen.de ]


Weitere LBU-Texte zu diesem Thema:
[ »Sind Kormorane bald vogelfrei« (20. Mai 2002) ]

[ Stellungnahme des LBU zum Genehmigungsantrag für den Kormoran-Abschuss im Naturschutzgebiet »Ahlhorner Fischteiche« (30. Juni 2002) ]



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