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er LBU Niedersachsen ist seit 1992 nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannter Verband. Er ist demnach auf Grundlage von § 29 BNatSchG und § 60a Niedersächsisches
Naturschutzgesetz (NNatG) an Genehmigungsverfahren zu beteiligen (»Verbandsbeteiligung«). Der LBU hat also das Recht auf Einblicknahme in die vollständigen Verfahrensunterlagen und die Möglichkeit, aus Sicht von Natur und Landschaft zu den Planungsverfahren Stellung zu nehmen. Der LBU prüft auf diese Weise jährlich etwa 3000 Genehmigungsverfahren. Sie
umfassen die gesamte Bandbreite von einfachen Baugenehmigungsverfahren über Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren bis hin zu Raumordnungsverfahren. An Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG)
und im Rahmen der Bauleitplanung wird dem LBU ebenfalls in vielen Fällen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.
Oft gelingt es, durch das Vorbringen sachdienlicher Anregungen, Bedenken und Hinweisen, dem geplanten Vorhaben schon in der Planungsphase eine umweltschonende Ausrichtung zu geben. In besonderen Fällen kann das Engagement jedoch bis vor die Gerichte führen, da das Klagerecht der Verbände rechtlich abgesichert ist. Der LBU geht jedoch sehr sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Instrument der sog. »Verbandsklage« um.
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