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>> Arbeitskreis Verkehr



ingriffe in Natur und Landschaft dürfen deren Leistungsfähigkeit nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen. Nach dem Naturschutzgesetz fallen hierunter Veränderungen der Gestalt oder Nutzungen von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Ist das der Fall, so werden die Verbände am Verfahren beteiligt, die satzungsgemäß die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern. Das geschieht vorwiegend bei der Beteiligung an Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren für den Neu- und Ausbau von Straßen und Schienenwegen oder Radwegen usw. Für den LBU übernimmt diese Aufgabe der Arbeitskreis Verkehr. Soweit vor Ort Mitgliedsgruppen bestehen, werden sie vom AK in dieser Sache betreut, in den übrigen Fällen beteiligt sich der AK allein an den anstehenden Verfahren durch Abgabe von Stellungnahmen.

Allein mit der Reaktion auf geplante Bauvorhaben können die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht gefördert werden. Deshalb ist der AK auch schon im Vorfeld aktiv, z.B. in der Förderung des Schienen- und Fahrradverkehrs zur Minimierung des Autoverkehrs. Darum hat sich der LBU auf Anregung des Ak Verkehr an der Gründung des Vereins
[ Allianz pro Schiene ] beteiligt. Der Ak-Sprecher ist dort zugleich Mitglied im Vorstand. Dieser Verein arbeitet erfolgreich auf Bundesebene und hält Kontakte zu Politik und den zuständigen Ministerien. Eine stattliche Anzahl Fördermitglieder schafft die Basis für diese Arbeit.


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Kontakt zum Arbeitskreis Verkehr erhalten Sie über die LBU-Geschäftsstelle:

Odeonstraße 12
30159 Hannover
Telefon: (05 11) 3 68 15 20 Fax: (05 11) 3 68 13 31

E-Mails:
[ info@lbu-niedersachsen.de ]


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